Allgemeine Geschäftsbedingungen
Praxis
Podologie am Park - Claudia Schneider
§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Praxis Podologie am Park gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit meinen Patienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche Individualvereinbarung möglich. Die Praxis behält sich Anpassungen und Änderungen der AGB vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben und beziehen sich auf die Behandlung nach BGB §611 und sind somit nach BGB §614 zu entrichten. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vor Änderung angekündigt. Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind damit gültig. Ein Aushang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist in der Praxis vorhanden, außerdem sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.podologieampark.de nachzulesen.
§2 Terminvereinbarungen
Bei einer Terminabsprache mit der Praxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß BGB §611 und ein Behandlungsvertrag nach der jeweils gültigen und aktuellen Fassung unserer AGB und Preisliste zustande. Terminvereinbarungen können per Email, per Kontaktformular oder per Telefon vorgenommen werden. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Bei einer Verspätung über die Toleranz von 10 Minuten hinaus hat der Patient kein Anrecht mehr auf eine volle Behandlung. In diesem Fall wird das Notwendigste in der verbliebenen Zeit behandelt. Bei einem Mehraufwand über die Therapiezeit hinaus kann dieses in Rechnung gestellt werden. Bei vereinbarten Terminen sind Terminverzögerungen möglich. Die Behandlungszeit wird dadurch nicht beeinflusst. Für eine vom Patienten gewünschte Verkürzung der Behandlung können keinerlei Vergünstigungen gewährt werden. Bei Ablehnung der Behandlung hat der Patient den Ausfall zu tragen.
§3 Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis. Für Ihren Termin wird meine Fachkompetenz bereitgestellt, die bei Ihrem Nichterscheinen trotzdem bezahlt werden möchte und meine Fixkosten laufen ebenfalls weiter. Deshalb meine Bitte an Sie: Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, so sagen Sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin ab, sonst müssen ich eine Ausfallgebühr in Höhe der eingeplanten Zeit laut Preisaushang nach BGB § 615 berechnen - in diesem Fall der Behandlungspreis. Die Terminabsage kann persönlich vorgenommen werden, durch FAX, Anruf oder E-Mail während und außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Für Kassenpatienten gilt gleiches wie oben und nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden.
§4 Hausbesuche
Private Hausbesuche biete ich nur für Bestandspatienten an, die aus krankheitsbedingten Gründen daran gehindert sind, ihr Haus zu verlassen. Der Hausbesuch muss mittels einer Heilmittelverordnung von einem Arzt in diesem Fall nachweisbar sein. Der Hausbesuch muss kilometermäßig für mich zumutbar sein (innerorts Nümbrecht bis max. 9km auswärts). Hausbesuche können nur durchgeführt werden, wenn personelle und zeitliche Möglichkeiten vorhanden sind. Eine Verpflichtung seitens meiner Praxen zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht. Wird der Patient bei einem vereinbarten Hausbesuchstermin ohne vorherige Absage, wie in meinen AGB unter §3 festgehalten, nicht angetroffen, wird dies mit einer Ausfallgebühr nach BGB § 614 berechnet.
§6 Anfertigung von Hilfsmitteln
Werden zwischen dem Patienten und der Praxis Vereinbarungen getroffen über die Anfertigung von Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen, Einlagen) wird der Preis des Hilfsmittels gemäß Preisangabe auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet. Hilfsmittel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§7 Heilmittelverordnungen
Veraltete oder falsch ausgestellte Heilmittelverordnungen werden nicht angenommen. Für die Richtigkeit und korrekte Ausstellung der Heilmittelverordnung hat der Patient Sorge zu tragen. Gerne können Sie ein Informationsblatt zur korrekt ausgefüllten Heilmittelverordnung bei mir im Vorfeld erhalten. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr an (§252 und §611ff BGB), die privat beglichen werden muss.
§8 Auszubildende
Im Rahmen der Schulung von Mitarbeitern können Behandlungen von Auszubildenden vorgenommen werden. Selbstverständlich werden Sie im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt. Die Behandlungen finden unter Superversion statt und werden von einem Podologen überprüft.
§9 Produktverkauf
Ein Umtauschrecht bei geöffneten Produkten wird wegen der betrieblichen Sonderheiten nicht gewährt. Druckschutze und speziell angefertigte podologische Hilfsmittel sind vom Umtausch generell ausgeschlossen.
§10 Hygiene
In meiner Praxis arbeite ich immer nach den neusten Hygienebestimmungen des Robert-Koch-Institutes und der Hygieneverordnung des Landes NRW.
§11 Datenschutz
Meine Praxis ist gegenüber den Aufsichtsbehörden dokumentationspflichtig und patientenbezogene Daten müssen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert werden. Daher bitten ich Sie als Patienten, Ihre für mich relevanten Daten mitzuteilen und ggf. zu aktualisieren. Zu Dokumentationszwecken werden von Ihren Füßen Fotos gemacht. Der Patient ist verpflichtet Erkrankungen und insbesondere Infektionskrankheiten vor der Behandlung unaufgefordert mitzuteilen. Ihre Daten werden von uns nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
§12 Mehrwertsteuer
Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Podologe durchgeführt werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH und BFH sind Heilbehandlungen Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden. Heilberufliche Leistungen sind daher nur steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Eine bloße Maßnahme zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens bzw. ein Wellnessprogramm ist keine Heilbehandlung im Sinne der Befreiungsnorm, selbst wenn sie von Angehörigen eines Heilberufs erbracht wird. Im Grenzbereich zwischen möglicher Heilbehandlung und Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens greift § 4 Nr. 14 UStG bei Maßnahmen ein, die aufgrund ärztlicher Indikation nach ärztlicher Verordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass ich 19% MwSt, auf die Behandlung erheben muss, wenn ich keine medizinische Indikation feststellen kann oder Sie kein Rezept vorlegen können.
§13 Haftungsausschluss
Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Praxis wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Karteikarte dokumentieren. Eine Behandlung in der Podologie am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen. Die Praxis übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen. Sollte es nach einer Behandlung zu Beschwerden kommen, bitten ich Sie, innerhalb von drei Tagen zu einer kostenlosen Nachbehandlung zu erscheinen. Ab dem vierten Tag wird diese Behandlung in Rechnung gestellt werden.
§14 Gerichtsstand
Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz der Praxis Podologie am Park.
Claudia Schneider
staatlich anerkannte Podologin